Unsere Wahlleistungen (Selbstzahlerleistungen)

Einige medizinisch sinnvolle Leistungen sind keine Kassenleistungen. Sie müssen vom Patienten selbst bezahlt werden. Einige Leistungen werden jedoch von den Krankenkassen bezuschusst. (Kostenrückerstattung) Die anfallenden Kosten werden Ihnen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung gestellt.

Übersicht unserer Wahlleistungen:

Gern erstellen wir Ihnen einen individuellen Kostenvoranschlag. Bitte sprechen Sie uns an.

Verantwortlich für den Inhalt:
Dr. med. Matthias Herzberg
Stand: 2. Januar 2025